Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Veranstaltern
Diese Seite fasst das Wesentliche der Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in der Fassung 3.0 zusammen, die before mit jedem Veranstalter nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO schließt. Sie richtet sich an Gäste der Abende. Welcher Veranstalter für deinen Abend zuständig ist, steht mit rechtlichem Namen und Kontaktdaten auf der Türseite des Abends, die du über den QR-Code öffnest, bevor du Daten eingibst. Du kannst die Angaben auch später jederzeit bei before erfragen.
1. Worum es geht
Gemeinsam verantwortlich sind before und der Veranstalter für den Check-in, die Gästeliste und den Einlass über before an einem Abend. Dazu gehören dein Name, der Abend, zu dem du eingecheckt hast, und die Check-in-Zeit. Hast du dich in before schon vorher für einen Abend angemeldet, steht dein Name bereits vor dem Check-in auf seiner Gästeliste. Der Veranstalter legt den Abend in before an und bietet den Check-in an seiner Tür an; before stellt die Technik bereit und entscheidet, wie sie funktioniert. Der Veranstalter und sein Team erhalten keinen Zugriff auf Fotos, Wünsche oder Chats und nehmen am Fotoaustausch ihres eigenen Abends nicht teil.
2. Wer wofür allein verantwortlich ist
- before allein: dein Konto, der Fotoaustausch, die Wunschfunktion, Chats, die E-Mail zur Afterparty, Mitteilungen auf deinem Gerät, Blockieren und Melden sowie die Sicherheit des Dienstes.
- Der Veranstalter allein: alles, was er außerhalb von before selbst tut, etwa Ticketverkauf, eigene Anmeldelisten, Einlass und Hausrecht vor Ort und eigene Werbung.
Der Veranstalter sieht Check-ins und die Gästeliste seines Abends mit Name und Check-in-Zeit. Fotos, Wünsche und Chats sieht er nie; er und sein Team nehmen am Fotoaustausch ihres eigenen Abends nicht teil. Meldungen bearbeitet nur before. Im Rückblick sieht der Veranstalter nur Summen; bei kleinen Gruppen halten wir Zahlen zurück.
3. Wer welche Aufgabe übernimmt
- before betreibt die Technik und sorgt für ihre Sicherheit, schließt die Verträge mit den Dienstleistern, stellt die Datenschutzinformation bereit, holt Einwilligungen ein, wo sie nötig sind, beantwortet Anfragen von Gästen, setzt Löschungen und Berichtigungen im System um, teilt dem Veranstalter berechtigte Löschverlangen mit, die seinen Abend betreffen, und meldet Datenschutzverletzungen, soweit erforderlich, der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen.
- Der Veranstalter hinterlegt seinen rechtlichen Namen und eine Kontaktmöglichkeit für die Türseite und hält sie aktuell, nutzt die Gästeliste nur für die Verwaltung seines Abends, nicht für Werbung oder Profiling, gibt sie nicht an Dritte weiter, gibt Zugangsdaten nicht weiter, verpflichtet sein Personal zur Vertraulichkeit, weist an seiner Tür auf die Datenschutzinformation hin und leitet Anfragen von Gästen, die ihn erreichen, unverzüglich an before weiter.
- Kopien beim Veranstalter: Übernimmt der Veranstalter Angaben aus der Gästeliste in eigene Unterlagen, darf er das nur, soweit er sie für die Verwaltung des Abends braucht. Er löscht solche Kopien, sobald dieser Zweck erfüllt ist, und außerdem, wenn before ihm ein berechtigtes Löschverlangen eines Gastes mitteilt, etwa weil der Gast die Afterparty verlassen oder sein Konto gelöscht hat. before teilt ihm erforderliche Berichtigungen, Löschungen und Einschränkungen mit; er setzt sie auch in seinen Kopien unverzüglich um und bestätigt die Umsetzung. Braucht er Unterlagen ausnahmsweise länger, etwa wegen einer eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, verantwortet er diese Speicherung allein und muss Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer selbst benennen.
- Datenpannen: Der Veranstalter meldet before eine Datenschutzverletzung, die er bemerkt, unverzüglich über contact@before.social. before prüft sie und meldet sie, soweit erforderlich, binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde und informiert die Betroffenen.
- Beide unterstützen sich gegenseitig, damit Anfragen fristgerecht beantwortet werden, und informieren sich unverzüglich über Datenschutzverletzungen.
4. Wer dich informiert
before informiert dich über die Verarbeitung: an der Tür mit dem Hinweis auf die Datenschutzinformation und auf dieser Seite. Rechtlicher Name und Kontaktdaten des Veranstalters stehen auf der Türseite. Die Datenschutzinformation und diese Zusammenfassung bleiben auch nach dem Abend abrufbar.
5. An wen du dich wenden kannst
Am schnellsten erreichst du before:
- E-Mail: contact@before.social
- Kontaktformular: before.social/contact
Du kannst dich aber auch an den Veranstalter wenden. Du kannst deine Rechte nach der DSGVO (etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung) gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Wir stimmen uns dann untereinander ab; du musst dich nicht um die Aufteilung kümmern. Außerdem kannst du dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (siehe Datenschutzinformation, Abschnitt 10).
6. Speicherdauer
Die Gästeliste mit Name und Check-in-Zeit löschen wir zwölf Monate nach dem Abend; so lange sieht sie der Veranstalter. Früher löschen wir deinen Eintrag, wenn du die Afterparty verlässt oder dein Konto löschst; ein Konto ohne E-Mail-Adresse löschen wir automatisch nach den Fristen in der Datenschutzinformation, Abschnitt 8. Was du in before löschst, verschwindet auch aus der Gästeliste, die der Veranstalter in before sieht. Für Kopien beim Veranstalter gilt Abschnitt 3.
7. Die Vereinbarung
Jeder Veranstalter bestätigt die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, bevor er before für einen Abend nutzt; jede Person in seinem Team bestätigt selbst. Wir bewahren den Nachweis dieser Bestätigung mit der bestätigten Fassung auf. Ändert sich die Vereinbarung, bestätigen die Veranstalter die neue Fassung, bevor sie before weiter nutzen. Die Fassung 3.0 ersetzt die frühere Fassung 2.0; jeder Veranstalter bestätigt sie vor seinem nächsten Abend. Den vollständigen Wortlaut sehen Veranstalter in before; Gäste können ihn bei uns anfordern. Diese Seite gibt das Wesentliche der Vereinbarung wieder.
Stand: 11. Oktober 2026