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Gemeinsame Verantwortlichkeit mit Veranstaltern

Diese Seite fasst das Wesentliche der Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in der Fassung 3.0 zusammen, die before mit jedem Veranstalter nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO schließt. Sie richtet sich an Gäste der Abende. Welcher Veranstalter für deinen Abend zuständig ist, steht mit rechtlichem Namen und Kontaktdaten auf der Türseite des Abends, die du über den QR-Code öffnest, bevor du Daten eingibst. Du kannst die Angaben auch später jederzeit bei before erfragen.

1. Worum es geht

Gemeinsam verantwortlich sind before und der Veranstalter für den Check-in, die Gästeliste und den Einlass über before an einem Abend. Dazu gehören dein Name, der Abend, zu dem du eingecheckt hast, und die Check-in-Zeit. Hast du dich in before schon vorher für einen Abend angemeldet, steht dein Name bereits vor dem Check-in auf seiner Gästeliste. Der Veranstalter legt den Abend in before an und bietet den Check-in an seiner Tür an; before stellt die Technik bereit und entscheidet, wie sie funktioniert. Der Veranstalter und sein Team erhalten keinen Zugriff auf Fotos, Wünsche oder Chats und nehmen am Fotoaustausch ihres eigenen Abends nicht teil.

2. Wer wofür allein verantwortlich ist

Der Veranstalter sieht Check-ins und die Gästeliste seines Abends mit Name und Check-in-Zeit. Fotos, Wünsche und Chats sieht er nie; er und sein Team nehmen am Fotoaustausch ihres eigenen Abends nicht teil. Meldungen bearbeitet nur before. Im Rückblick sieht der Veranstalter nur Summen; bei kleinen Gruppen halten wir Zahlen zurück.

3. Wer welche Aufgabe übernimmt

4. Wer dich informiert

before informiert dich über die Verarbeitung: an der Tür mit dem Hinweis auf die Datenschutzinformation und auf dieser Seite. Rechtlicher Name und Kontaktdaten des Veranstalters stehen auf der Türseite. Die Datenschutzinformation und diese Zusammenfassung bleiben auch nach dem Abend abrufbar.

5. An wen du dich wenden kannst

Am schnellsten erreichst du before:

Du kannst dich aber auch an den Veranstalter wenden. Du kannst deine Rechte nach der DSGVO (etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung) gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Wir stimmen uns dann untereinander ab; du musst dich nicht um die Aufteilung kümmern. Außerdem kannst du dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (siehe Datenschutzinformation, Abschnitt 10).

6. Speicherdauer

Die Gästeliste mit Name und Check-in-Zeit löschen wir zwölf Monate nach dem Abend; so lange sieht sie der Veranstalter. Früher löschen wir deinen Eintrag, wenn du die Afterparty verlässt oder dein Konto löschst; ein Konto ohne E-Mail-Adresse löschen wir automatisch nach den Fristen in der Datenschutzinformation, Abschnitt 8. Was du in before löschst, verschwindet auch aus der Gästeliste, die der Veranstalter in before sieht. Für Kopien beim Veranstalter gilt Abschnitt 3.

7. Die Vereinbarung

Jeder Veranstalter bestätigt die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, bevor er before für einen Abend nutzt; jede Person in seinem Team bestätigt selbst. Wir bewahren den Nachweis dieser Bestätigung mit der bestätigten Fassung auf. Ändert sich die Vereinbarung, bestätigen die Veranstalter die neue Fassung, bevor sie before weiter nutzen. Die Fassung 3.0 ersetzt die frühere Fassung 2.0; jeder Veranstalter bestätigt sie vor seinem nächsten Abend. Den vollständigen Wortlaut sehen Veranstalter in before; Gäste können ihn bei uns anfordern. Diese Seite gibt das Wesentliche der Vereinbarung wieder.

Stand: 11. Oktober 2026

Die Afterparty öffnet nach deinem Event

Wenn du bei einem Event mit before eincheckst, bekommst du den Link per Mail, spätestens 24 Stunden nach dem Ende.

Verstanden